Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes für die Lehrämter an Schulen des Landes Rheinland-Pfalz an der Universität Trier

Die Aufgaben der Geschäftsstelle sind:

BERATUNG - insbesondere bei Fragen

  • im Hinblick auf die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener BA/MA-Studiengänge als Erste Staatsprüfung bzw Erweiterungsprüfung
  • im Hinblick auf zurückliegende Erste Staatsprüfungen für die Lehrämter an Realschulen und Gymnasien
  • allgemeine Fragen zum Anerkennungsverfahren von Hochschulprüfungen
     

AUSSTELLEN VON BESCHEINIGUNGEN

  • Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener BA/MA-Studiengänge als Erste Staatsprüfung
  • Anerkennung von lehramtsbezogenen Zertifikatsstudiengängen als Erweiterungsprüfung

Studierende der Universität Trier und Studierende der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau Abt. Kaiserslautern (nur bei Abschluss am Standort Kaiserslautern), die ihre Bachelor- und Masterprüfungen als Erste Staatsprüfung für das Lehramt anerkennen lassen möchten, laden sich entweder das dafür notwendige Antragsformular auf der Seite Downloads/Online-Anträge herunter und reichen dieses bitte ausgefüllt und mit den erforderlichen Unterlagen bei der Geschäftsstelle Trier ein oder füllen das Online-Antragsformular auf unserer Seite "Downloads/ Online-Anträge" aus und reichen uns die zusätzlich erforderlichen Unterlagen persönlich oder postalisch nach.

Diese sind:
- der ausgefüllte und unterschriebene Antrag (entfällt bei Vorab-Versendung des Online-Antragsformulars)
- eine amtlich beglaubigte Kopie des Bachelorzeugnisses
(mehrseitig)
- eine amtlich beglaubigte Kopie der Abschlussbescheinigung des Masters (ausgestellt vom Hochschulprüfungsamt)  o d e r  des Masterzeugnisses (mehrseitig)
- ein ausreichend frankierter und adressierter DIN A 4 Rückumschlag, sofern die Bescheinigung zugesendet werden soll

Das zusätzliche Einreichen des Transcript of records ist nicht erforderlich.

Für die Anerkennung gilt gegenüber der Bewerbungsfrist für den Vorbereitungsdienst bzw. für das Referendariat eine gesonderte Nachreichfrist, die den jeweiligen Bewerberinformationen der  ADD entnommen werden kann.

Wichtiger Hinweis: bitte verwenden Sie für Bewerbungen nur Kopien bzw. beglaubigte Kopien, da die Anerkennung nur einmal im Original ausgestellt wird.

Bei der Beantragung der Anerkennung eines Zertifikatsstudiengangs (Erweiterungsfach) reichen Sie bitte mit dem Antrag das Zertifikat über den Abschluss, ausgestellt vom Hochschulprüfungsamt Ihrer Universität, ein.
Wurde das Erste Staatsexamen nicht an den Universitäten Trier oder Kaiserslautern, Abt. Kaiserslautern abgelegt, muss das Zeugnis des Ersten Staatsexamens in Kopie vorgelegt werden.

 


    Bitte beachten Sie die Zuständigkeit bei studienbezogenen Fragen:
    Studierende, die in den lehramtsbezogenen Bachelor- oder Masterstudiengang eingeschrieben sind, wenden sich an das Hochschulprüfungsamt Trier oder an das Zentrum für Lehrerbildung!

     

    Letzte Aktualisierung: 14.03.2024